Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutsche Rentenversicherung Bund

Angestellte Mitglieder des Versorgungswerks haben das Recht, sich von der Versicherungspflicht in der Deutsche Rentenversicherung Bund befreien zu lassen, um nicht doppelt Beiträge sowohl an das Versorgungswerk als auch an die Deutsche Rentenversicherung Bund entrichten zu müssen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Angestelltentätigkeit beim Versorgungswerk eingehen, wenn die Befreiung rückwirkend zum Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft gewährt werden soll. Um die Befreiungsmöglichkeit zu erhalten, muss die Höhe der Beiträge an das Versorgungswerk für angestellte Mitglieder der Höhe der Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund entsprechen.

Zuletzt aktualisiert am 2015-01-06 von Pierre.

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