Witwenrente

Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt beim Versorgungswerk 60 v. H. der Rente, die das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes bezog oder bezogen hätte, wenn in diesem Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsrente festgestellt oder Altersrente gewährt worden wäre.

Zuletzt aktualisiert am 2015-01-06 von Sarah Timmsen.

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