Allgemeine Versorgungsabgabe
Die allgemeine Versorgungsabgabe ist der Höchstbeitrag der Deutsche Rentenversicherung Bund im Sinne der §§ 157 und 159 SGB VI in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird ermittelt durch Anwendung des Beitragssatzes nach § 158 Abs. 1 SGB VI auf die jährliche Beitragsbemessungsgrenze nach § 159 SGB VI. In 2016 beträgt dieser 1.159,40 Euro monatlich.
Zuletzt aktualisiert am 2016-01-07 von Sarah Timmsen.