Kapitaldeckung

Das Versorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren (im Gegensatz zum Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung). Die vom Mitglied im Laufe seiner Mitgliedschaft geleisteten Beiträge bilden einen Kapitalstock, der später zusammen mit den daraus erwirtschafteten Kapitalerträgen für die Leistungen zur Verfügung steht. Dadurch ist das Versorgungswerk weniger von der demographischen Entwicklung beeinflusst als die gesetzliche Rentenversicherung. Dafür ist das Versorgungswerk stark abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte: Je höher die am Kapitalmarkt erzielbare Rendite, desto höher sind die Leistungen des Versorgungswerks. Langfristig sinkende Kapitalmarktrenditen führen unvermeidlich zu einem sinkenden Leistungsniveau des Versorgungswerks, z.B. zu geringeren jährlichen Leistungserhöhungen.

Zuletzt aktualisiert am 2013-06-25 von Sarah Timmsen.

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