Leistungen des Versorgungswerks

Nach Entrichtung des ersten Versorgungsbeitrages besteht ein Rechtsanspruch auf alle Leistungen, die das Versorgungswerk gewährt. Neben der wichtigsten Leistungsart, der Altersrente, gehören dazu Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente sowie Kapitalabfindung und Sterbegeld. Darüber hinaus gewährt das Versorgungswerk allerdings ohne Rechtsanspruch Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Zuletzt aktualisiert am 2015-01-06 von Sarah Timmsen.

Zurück