Nachversicherung

Wer aus dem Dienstverhältnis als Beamter, Berufssoldat, Soldat auf Zeit oder aus beamtenähnlichen Dienstverhältnissen ausscheidet und Pflichtmitglied des Versorgungswerks wird, hat Anspruch auf Nachversicherung beim Versorgungswerk, d.h. der Dienstherr zahlt für die Dauer des Dienstverhältnisses Beiträge beim Versorgungswerk nach. Die Nachversicherung muss innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis beantragt werden.

Zuletzt aktualisiert am 2015-01-06 von Sarah Timmsen.

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