Sterbegeld

Beim Tode eines Mitgliedes des Versorgungswerkes oder beim Tode eines Rentenempfängers, der Mitglied des Versorgungswerkes war, wird den Erben ein Sterbegeld gewährt. Das Sterbegeld beträgt EUR 1.534,00, wenn das Mitglied eine durchschnittliche jährliche Steigerungszahl von 2 erworben hat; bei geringerer oder höherer durchschnittlicher Steigerungszahl verändert sich der Betrag entsprechend. Das Sterbegeld beträgt höchstens drei Monatsrenten.

Zuletzt aktualisiert am 2015-01-06 von Sarah Timmsen.

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