Hier finden Sie Informationen rund um das Schleswig-Holsteinische Versorgungswerk für Rechtsanwälte (RVSH).
Kontakt
Gottorfstraße 13a
24837 Schleswig
Tel.: 0 46 21 / 3 01 57-0
Fax: 0 46 21 / 3 01 57-29
E-Mail: info@rv-sh.de
Unsere Telefonzentrale erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ansprechpartner
Geschäftsstellenleiter
Sven Rathmann 0 46 21 / 30 15 7-10
Controlling / Risikomanagement / Kapitalanlagen / Finanzbuchhaltung
Jesper Barz 0 46 21 / 30 15 7-16
Mitgliederverwaltung
Anja Petersen 0 46 21 / 30 15 7-13
Finja Brassat 0 46 21 / 30 15 7-14
Angela Lembrecht 0 46 21 / 30 15 7-11
Lydia Wendt 0 46 21 / 30 15 7-15
Immobilienverwaltung
Harry Müller 0 46 21 / 30 15 7-22
Ines Mohr 0 46 21 / 30 15 7-21
Die Mitgliederversammlung ist neben dem Verwaltungsausschuss ein Organ des Versorgungswerkes, die aus den Mitgliedern des Versorgungswerkes besteht.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie muss einberufen werden, wenn der Verwaltungsausschuss oder mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses oder seinen Stellvertreter unter schriftlicher Bekanntgabe der Tagesordnung; eine Ladungsfrist von mindestens drei Wochen ist einzuhalten.
In die Tagesordnung sind Anträge von Mitgliedern aufzunehmen, die von mindestens zehn Mitgliedern beim Versorgungswerk mit einer Frist von mindestens zwei Wochen gestellt worden sind.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung beschließt über die
1. Änderung der Satzung,
2. Wahl oder Abberufung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsausschusses,
3. Feststellung des Jahresabschlusses,
4. Entlastung des Verwaltungsausschusses,
5. Änderung der Versorgungsleistungen sowie die jährliche Festsetzung der Rentenbemessungsgrundlagen gemäß §13 Abs. 2 sowie sonstige Verbesserungen der Versorgungsleistungen nach §29 Abs. 4 und die Anpassung der laufenden Renten nach §29 Abs. 5,
6. Wahl des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Wirtschaftsprüfer und ein Prüfungsassistent darf maximal sechs Jahre lang an der Prüfung von Jahresabschlüssen des Versorgungswerkes mitwirken.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nach Absatz 1 Nr. 1 und 5 bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Verwaltungsausschuss leitet das Versorgungswerk. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich.
Er besteht aus sieben Mitgliedern, von denen fünf dem Versorgungswerk angehören müssen.
Die Tätigkeit der Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist ehrenamtlich.
Der Verwaltungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. Dirk Unrau, Rechtsanwalt u. Notar, Kiel – Vorsitzender
Dr. Christian Becker, Rechtsanwalt u. Notar, Kiel – Stellvertretender Vorsitzender
Peter Christian Felst, Rechtsanwalt, Hamburg – Stellvertretender Vorsitzender
Nicole Rougemont, Rechtsanwältin, Lübeck - Mitglied des Verwaltungsausschusses
Jan Petersen, Rechtsanwalt, Glücksburg - Mitglied des Verwaltungsausschusses
Philipp Andrews, Senior Director/ Institutionelle Kunden HEP Kapitalverwaltung AG, Hamburg - Mitglied des Verwaltungsausschusses
Carsten Mumm, Direktor bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg –
Mitglied des Verwaltungsausschusses
M.M. Warburg & CO
Hypovereinsbank AG Schleswig
IBAN: DE41 2003 0000 0060 5333 98
BIC: HYVE DE MM300